Asbest

            

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Der Name Asbest kommt aus dem Griechischen und bedeutet „unvergänglich". Diese Eigenschaft ist es auch, was das Material so gefährlich macht. Denn seine feinen Fasern setzen sich in der Lunge fest und bleiben dort. Die Folgen sind Asbesttose und im schlimmsten Fall Lungenkrebs. Das Problematische an diesen Krankheiten ist, dass sie erst nach längerer Zeit ausbrechen können.

    

Die Konzentration von Asbestfasern wird in Fasern/Kubikmeter (F/m³) angegeben. Dabei hat eine Faser folgende Abmessungen: Länge größer als 5/1000 mm, Durchmesser geringer als 3/1000 mm,  bei einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser von größer als 3:1. Um die Größe zu verdeutlichen: Reiht man 200 Fasern nebeneinander auf, so ergibt dies die Länge von ungefähr 1 mm.

    

Somit werden, wenn man mit dem Material arbeitet, automatisch Asbestfasern freigesetzt; wie zum Beispiel beim Schleifen, Bohren, Auswechseln der Wellplatten und Reinigen des Daches.

    

Arbeit mit Asbest

Aufgrund dieser Eigenschaften von Asbest hat der TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) festgelegt, dass beim Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrenstoffen, wie etwa bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeit) sowie Abfallentsorgung, spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Diese erfahren Sie vom Bundesministerium für Arbeit oder von der Sozialordnung im Bundesblatt (BarbBl).

    

Insbesondere bei ASI-Arbeiten kommt es zu erhebliche Belastung durch Asbestfasern (Chrysotil und/oder Amphibolasbest). Zwar ist es nicht möglich, eine technische Richtkonzentration (TRK) für diese Arbeit zu definieren, doch gestützt auf die Annahme des ungünstigsten Falles (worst case) werden für ASI-Arbeiten zunächst alle Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung gefordert. Aus diesem Grund ist es nur sachkundigen Personen erlaubt, ASI-Arbeiten auszuführen.

    

Sachkundig bedeutet einerseits, dass die jeweiligen Personen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse im Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften vertraut sind. Dies macht es ihnen möglich, die erforderlichen Schutzvorkehrungen im Umgang mit asbesthaltigen Gefahrenstoffen genau beurteilen zu können. Darüber hinaus müssen sie aber auch einen Nachweis der Sachkenntnis erbringen, den sie durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen erhalten. Der Nachweis wird nur bei bestandener Prüfung verliehen.

    

Auch wenn die Produktion von asbesthaltigen Materialien seit dem 01.01.1991 und ihre Verwendung seit dem 01.01.1992 verboten sind, gibt es noch zahlreiche Gebäude, die mit asbesthaltigen Materialien gebaut wurden. Somit ist bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten dieser Gebäude stets ein Fachmann mit einem Sachkundennachweis erforderlich. Als Ihr Dachdecker-Innungsbetrieb hat die Dachdeckerei Bohnhorst natürlich die nötige Sachkenntnis sowie einen Sachkundennachweis für Arbeiten mit Asbest. Für weitere Informationen rund um Asbest und Arbeiten mit dem Material, melden Sie sich einfach bei uns!

    

Dachdeckerei Bohnhorst – sachkundig im Umgang mit Asbest

 

 Aktuelles

Seit März mahlen die Mühlen mit doppelter  Geschwindigkeit.

Da die Anfragen stetig

steigen und  der Kundenstamm beinahe 1000 Kunden beinhaltet,

musste ich mir qualifizierte

Unterstützung

 holen.